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13.2.17

Regierungspräsidium Freiburg

Verfahren zur Erweiterung des Vogelschutzgebiets Bremgarten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) eingeleitet

(rpf) Die Höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg hat das Verfahren zur Erweiterung des Vogelschutzgebiets Bremgarten bei Bad Krozingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) eingeleitet. Die geplante Ausdehnung betrifft die Gemeinden Bad Krozingen, Eschbach, Buggingen, Hartheim, Heitersheim und Neuenburg am Rhein.

Regierungspräsidentin Schäfer ist erleichtert, dass nach intensiven Gesprächen in den letzten Wochen nun eine Lösung gefunden wurde, die allen Interessen gerecht werden kann: „Der umfangreiche Abstimmungsprozess hat sich gelohnt. Gemeinsam ist es uns gelungen, die Ausweisung des Vogelschutzgebietes und damit den Schutz des Triels sicherzustellen, ohne dass zusätzliche Beeinträchtigungen für die Landwirte gegenüber dem bestehenden Zustand im faktischen Vogelschutzgebiet entstehen. Insbesondere werden wir keinen Flächenschutz als verpflichtende Erhaltungsmaßnahme verordnen, sondern einen sogenannten Gelegeschutz. Das bedeutet, dass die konkrete Brut im jeweiligen Jahr auf einer Fläche von 100 Quadratmetern um das Gelege wirksam geschützt werden muss. Die Befürchtungen und Sorgen, die im Zusammenhang mit dem Ausweisungsverfahren weiter bestehen, nehmen wir sehr ernst und möchten daher das Verordnungsverfahren mit enger Beteiligung der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte durchführen“.

Mit dem BLHV ist bereits ein ständiger Austausch mit den betroffenen Landwirten in einem verfahrensbegleitenden Arbeitskreis vereinbart. Erstes Ziel dieses Austauschs ist die Erstellung einer gemeinsamen Information, welche im Internet und über die Presse veröffentlicht werden soll.

Mit dem Auftauchen des streng geschützten Triels und einem stetigen Brutvorkommen sind die Voraussetzungen eines faktischen Vogelschutzgebiets nach EU-Recht erfüllt. Für die Ausweisung des Vogelschutzgebietes bestehen zwingende naturschutzrechtliche Erfordernisse. Die Gebietserweiterung beträgt etwa 1170 Hektar und wird zu einer Gesamtgröße von rund 1690 Hektar führen.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer erläutert die Vorteile: „Die Ausweisung schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit. Die Erweiterung hat erhebliche Vorteile gegenüber den strengen Bestimmungen eines faktischen Vogelschutzgebiets nach EU-Recht. Für die Ausbaupläne der Bahn gibt die Verordnung die notwendige Rechtssicherheit, so dass der Weg für die nächsten Planungsschritte der Bahn frei ist. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen bei der nun gefundenen Lösung keine zusätzlichen Einschränkungen hinnehmen.“

Die Unterlagen für die Erweiterung des Vogelschutzgebiets liegen ab 6. März beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für einen Monat aus und werden auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg veröffentlicht. Als Service für die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Kommunen die Unterlagen ebenfalls und sie können dort ergänzend ausgelegt werden. Anregungen und Bedenken können bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vorgebracht werden.

 
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