19.2.18

Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet „Kinzig-Murg-Rinne und Kraichgau bei Bruchsal“

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 19. Februar 2018 bis 12. März 2018

(rpk) Das FFH-Gebiet „Kinzig-Murg-Rinne und Kraichgau bei Bruchsal“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. Ziel dieses Netzwerks ist es, das europäische Naturerbe zu schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Die Abkürzung FFH steht für: Fauna, Flora, Habitat - Tiere, Pflanzen, Lebensräume.

Für dieses Gebiet wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Managementplan erstellt. Dieser Plan liegt nun im Entwurf vor und kann in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis einschließlich 12. März 2018 öffentlich eingesehen werden.

Das rund 2.600 Hektar große Natura 2000-Gebiet erstreckt sich vom östlichen Rand der Hardtebene bis hin zum westlichen Kraichgaurand. Der Übergang zwischen diesen beiden Naturräumen ist für das strukturreiche FFH-Gebiet besonders prägend. Der westliche Teil wird von feuchten Lebensräumen dominiert, wie zum Beispiel Still- und Fließgewässern oder Bruch- und Auenwäldern. Hervorzuheben ist hier das Niedermoorgebiet im Weingartener Moor, das über die Region hinaus bedeutsam ist. Im östlichen Teil des FFH-Gebiets finden sich bereits die für den Kraichgau charakteristischen kalkreichen und trockenen Lebensräume. Dazu gehören Magerrasen mit seltenen Orchideen, wie sie auf dem Michaelsberg bei Untergrombach vorkommen. Durch die unterschiedlichen Naturräume beherbergt das FFH-Gebiet eine Vielzahl an Lebensräumen und einen besonderen Artenreichtum. Wie ein Mosaik wechseln sich die Lebensräume kleinräumig ab und bilden wertvolle Biotope, in denen sich Arten wie die Gelbbauchunke und der Holzkäfer Heldbock wohlfühlen.

Im Managementplan werden Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten erfasst, die von europäischer Bedeutung sind. Für jeden dieser Lebensräume und jede FFH-Art werden Ziele formuliert und Maßnahmen vorgeschlagen. Sie dienen dazu, die besonderen Wiesen und Wälder in ihrer Größe und Qualität zu erhalten sowie die Entwicklung der Tierarten zu unterstützen. Die gesammelten Informationen sind in einem Textteil beschrieben sowie auf 21 Karten flächengenau dargestellt.

Im Dezember 2017 wurde der Entwurf des Managementplans in einem Gremium aus Interessenvertretern der Gemeinden, Verbände und Behörden vorgestellt und diskutiert. Nun kann er in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis 12. März 2018 an den folgenden Orten während der ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

• Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2,
76137 Karlsruhe, Zimmer H0525
Öffnungszeiten: nach telefonischer Anmeldung (0721-936 86900)

• Stadt Bruchsal, Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal, Erdgeschoss, Zimmer B 024
Öffnungszeiten:  Montag 8.00 -16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 -13.00 Uhr, Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr

Zur Erleichterung der Information der Öffentlichkeit kann der Managementplan während der Auslegung auch im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung eingesehen werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Interessenvertreter werden gebeten, Vorschläge oder Anregungen einzubringen. Die Stellungnahmen können bis spätestens 26. März 2018 unter dem Betreff „6917-311 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an: Natura2000@rpk.bwl.de gesendet werden. Später eingehende Stellungnahmen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im FFH-Gebiet man sich bezieht. Hilfreich ist hier die Angabe der Flurstück-Nummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt. Darüber hinaus sollte die Stellungnahme die Anschrift des Einsenders enthalten.

Weitere Informationen zu Natura 2000 finden Sie im Internet unter:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/default.aspx
 
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien

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