14.11.18

Managementplan für Natura-2000-Gebiet „Westliches Hanauer Land“

Regierungspräsidium Freiburg informiert über öffentliche Beteiligung

(rpf) Das Regierungspräsidium Freiburg informiert über die öffentliche Beteiligung zum Managementplan für das Natura-2000-Gebiet „Westliches Hanauer Land“, der zwischen dem 5. November und 31. Dezember online eingesehen werden kann. Bis zum 31. Dezember können Betroffene eine Stellungnahme dazu abgeben.

Das Natura-2000-Gebiet umfasst Flächen der Städte und Gemeinden Kehl, Rheinau und Willstätt im Nordwesten des Ortenaukreises sowie der Gemeinde Lichtenau im Süden des Landkreises Rastatt. Als wesentliche Grundlage zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa wird aktuell für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Westliches Hanauer Land“ ein Natura 2000-Managementplan erarbeitet.

Mittlerweile sind die Vorkommen der europäisch geschützten Arten und Lebensraumtypen erfasst. Diese werden zusammen mit Maßnahmenempfehlungen sowohl textlich als auch auf Karten im Managementplan  dargestellt.

Im Natura 2000-Gebiet spielen unter anderem weitläufige Auenwälder sowie Fließgewässer eine Rolle. Kleinräumig sind auch Lebensräume, die durch die traditionelle Landbewirtschaftung entstanden sind, von Bedeutung: Magere Flachland-Mähwiesen und Kalk-Magerrasen. Das FFH-Gebiet ist zudem Lebensstätte für zahlreiche gefährdete Arten, beispielsweise für Gelbbauchunke, Kiebitz und Bechsteinfledermaus.

Im Rahmen des Managementplanverfahrens (MaP-Verfahren) sollen die aktuellen Nutzungsziele mit den Naturschutzzielen in Einklang gebracht und mögliche Konflikte gemeinsam gelöst werden. Hierfür besteht die Möglichkeit, den Planentwurf online einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. 

Fragen, Anregungen und Stellungnahmen zum Natura 2000-Managementplan können schriftlich an das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56, Malte Bickel, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg oder per E-Mail an malte.bickel@rpf.bwl.de. gerichtet werden.

Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im FFH-Gebiet sich diese beziehen. Hilfreich ist hier – soweit bekannt – die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt. Stellungnahmen können bis zum 31. Dezember berücksichtigt werden.

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