24.1.19

Großer Erfolg für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Frank Scherer, Landrat des Ortenaukreises und Vizepräsident des Eurodistrikts, begrüßt den neuen deutsch-französischen Vertrag

(lkor) Am 22. Januar unterzeichneten der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und Bundeskanzlerin Angela Merkel in Aachen den neuen deutsch-französischen Vertrag. Der sogenannte „Aachener Vertrag“, der den Elysée-Vertrag von 1963 fortschreibt, würdigt ausdrücklich die Bedeutung der grenzüberschreitenden Kooperation. Gebietskörperschaften der Grenzregionen sowie grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte sollen ausgestattet werden „mit angemessenen Kompetenzen, zweckgerichteten Mitteln und beschleunigten Verfahren, um Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Energie und Transport zu überwinden“. „Das ist ein großer Erfolg für unsere grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Ich begrüße den Inhalt der Neuauflage des Vertrags außerordentlich, denn wir haben uns lange für mehr Vollmachten im Eurodistrikt starkgemacht und immer wieder eigene Kompetenzen gefordert, um noch konkreter und bürgernäher und über die Grenze hinweg handeln zu können“, freut sich Frank Scherer, Landrat des Ortenaukreises und Vizepräsident des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau.

Scherer, bis vergangenen Dezember Präsident des Eurodistrikts, sprach sich wiederholt für die Weiterentwicklung des Eurodistrikts zu einer handlungsfähigen Gebietskörperschaft mit sinnvollen eigenen Kompetenzen aus und installierte dafür eine politische Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Eurodistrikt-Rates, die bereits konkrete Handlungsfelder für die Alltagserleichterung in der Grenzregion erarbeitete, wie etwa der Einrichtung von grenzüberschreitenden Nahverkehren und Infrastrukturen zur Förderung der grenzüberscheitenden Mobilität.  

„Ich danke ganz herzlich den Mitgliedern im Vorstand- und Eurodistrikt-Rat sowie allen Akteuren auf beiden Seiten des Rheins, die uns immer unterstützt haben, dass wir die historische Chance ergreifen konnten, unsere Wünsche und Anliegen im neuen deutsch-französischen Vertrag zu platzieren“, so Scherer, dessen langjährige Forderung, nämlich konkrete und spürbare Verbesserung für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger der Grenzregion in den Vordergrund der Arbeit zu stellen, im „Aachener Vertrag“ nun ausdrücklich festgehalten wird. Erleichtert werden soll u.a. die Arbeit der Unternehmen und der Verwaltungen im Grenzraum, auch bei der Krankenversorgung, Kindertagesstätten, grenzübergreifende Schul-, Berufsausbildung und Jobvermittlung sowie grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte sollen Lösungen gefunden werden, die wegweisend für das europäische Zusammenwachsen sein können.

Ausdrücklich erwähnt der Vertrag die Verpflichtung beider Staaten dem Ziel der Zweisprachigkeit in den Grenzregionen. Scherer erneuert deshalb seine Forderung, Französischunterricht an Grundschulen wieder durchgängig ab Klasse 1 einzurichten. „Der Wegfall des Französischunterrichts in den Klassenstufen 1 und 2 war ein äußerst schmerzhafter Rückschritt für unser Grenzgebiet und nimmt unseren Grundschülern eine einmalige Chance. Ich erhoffe mir, dass mit dem „Aachener Vertrag“ nun auch ein Umdenken im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Stuttgart erfolgt und die Wichtigkeit der französischen Sprache für unsere Region erkannt wird“, bekräftigt Scherer.

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