27.4.20

Schlösser und Gärten BW

Die Schlosscard gilt ein weiteres Jahr – Ausgleich für die Coronazeit

Besucher in Schloss Salem. Foto: Niels Schubert /SSG(ssg) Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg verlängern die Gültigkeit ihrer Schlosscard um ein Jahr. „Das ist unser Dankeschön für die Treue und ein Ausgleich für den entgangenen Genuss während der letzte Wochen“, sagt Michael Hörrmann, der Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.

Besucher in Schloss Salem. Foto: Niels Schubert /SSG

Ein Zeichen der Freundschaft
„Die Schlosscard-Besitzer sind unsere treuesten Gäste“, erklärt Geschäftsführer Michael Hörrmann. „Sie haben sich beim Kauf überlegt, dass sie bis zu 24mal im Jahr in ein Monument unseres Landes kommen wollen. Das ist ein deutliches Bekenntnis und das wollen wir honorieren“. Die Schlosscard der Staatlichen Schlösser und Gärten enthält 24 Eintrittskarten, die jeweils zu einem einzelnen Besuch in einem der Monumente des Landes berechtigen. Sie gilt ein Jahr lang – ab der ersten Nutzung. Der Preis ist unschlagbar günstig: Das Ticketheft kostet 26 Euro, grade mal einen Euro pro Besuch.

Kompensation für entgangenen Genuss
Für viele Schlosscard-Besitzerinnen und Besitzer bedeutete die Schließung der Monumente während der Coronazeit, dass sie ihre gekauften Tickets nicht mehr nutzen konnten und womöglich verfallen lassen mussten. „Die vielen Nachfragen unserer treuen Gäste waren ein deutliches Signal“, sagt Geschäftsführer Michael Hörrmann. Jetzt, mit der Wiedereröffnung der meisten Monumente des Landes, kommt daher die Verlängerung: Die individuelle Gültigkeit jeder Schlosscard wird von den Staatlichen Schlössern und Gärten um zwölf Monate verlängert. So soll die je nach Monument unterschiedliche Dauer der Schließung kompensiert werden – und damit sollen auch weitere künftige Schließungen, die möglicherweise zur Eindämmung der Infektionen notwendig werden, berücksichtigt werden. Die Regelung gilt für alle Schlosscards, die vor dem 1. Juni 2020 erworben wurden und die bereits während der Schließung der Coronazeit gültig waren. Die individuelle Verlängerung erfolgt an den Schlosskassen.

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